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Gemeinsam Inklusion leben! – Wir unterstützen Ihre Projekte

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Jetzt bewerben: WGV-Stiftungswettbewerb Vielfalt gemeinsam gestalten – Inklusion in der frühkindlichen Bildung

Gemeinsam Inklusion leben! – Wir unterstützen Ihre Projekte

Wir sind vielseitig und individuell. – Damit jeder von uns seinen Platz in der Gesellschaft finden kann, ist ein von Beginn an inklusives Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung von entscheidender Bedeutung. Speziell Inklusionsprojekte im frühkindlichen Bildungsumfeld bieten die Chance, spielerisch Toleranz zu schaffen und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern mit Behinderung zu stärken.

Genau solche Projekte möchten wir über die kommenden Jahre hinweg im Rahmen des Stiftungs-Wettbewerbs Vielfalt gemeinsam gestalten – Inklusion in der frühkindlichen Bildung, mit freundlicher Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg und dem Landkreistag Baden-Württemberg, fördern. Die förderbaren Projekte müssen im Geschäftsgebiet der Württembergischen Gemeinde-Versicherung a.G. – früheres Land Württemberg und Hohenzollern – etabliert werden oder bereits etabliert sein. Unabhängig davon ist der Sitz der geförderten Einrichtung.

Bewerben Sie sich jetzt!

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Informationen zur Ausschreibung

Ausschreibung

Der WGV-Stiftungswettbewerb Vielfalt gemeinsam gestalten – Inklusion in der frühkindlichen Bildung möchte jene Initiativen, Projekte und Vorhaben auszeichnen und unterstützen, die die gesellschaftliche Teilhabe von noch nicht eingeschulten Kindern mit (drohender) Behinderung stärken und fördern.

Der Stiftungswettbewerb wird im Zeitraum von 2024 bis 2026 jährlich neu ausgeschrieben. Pro Jahr soll ein innovatives und zukunftsträchtiges Modellprojekt gekürt und mit einer Gesamtsumme von 100.000 Euro (gesplittet auf zwei Jahre, 50.000 Euro pro Jahr) unterstützt werden. Wir freuen uns sehr, dass wir demnach die Möglichkeit haben, über diesen Zeitraum drei herausragende Projekte mit einer Gesamtpreissumme von 300.000 Euro prämieren zu dürfen.

Förderbar sind Initiativen, Projekte und Vorhaben, die im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) nachhaltig zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe der genannten Personengruppe in den württembergischen Landkreisen, Städten und Gemeinden beitragen. Die Projekte müssen so konzipiert und umgesetzt werden, dass sie zunächst im Rahmen des § 5 Landesrahmenvertrag SGB IX (LRV SGB IX) erprobt und bei Bewährung ins Regelsystem des SGB IX implementiert werden können. Daraus ergibt sich zugleich, dass eine Ausweitung der derzeit normierten Aufgaben der Kita-Träger ausdrücklich nicht Ziel der Modellprojekte ist und sein kann.

Antragsberechtigt sind alle geeigneten Leistungserbringer, Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen – allein oder in Kooperation untereinander – die entsprechende Projekte bereits umgesetzt haben oder zukünftig planen.

Für eine Teilnahme müssen Sie lediglich unseren einfach gehaltenen Fragebogen digital oder schriftlich ausfüllen und ihn bis zum 31. Oktober 2024 an uns übersenden. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Antragsstellung
Bitte speichern Sie sich das Antragsformular, füllen Sie es digital oder schriftlich aus und senden Sie es an:

info@wgv-stiftung.de
oder
Stiftung der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
z.Hd. Deniz Eckardt
Tübinger Str. 55
70178 Stuttgart

Ausschreibungsprozess

So verläuft der Ausschreibungsprozess

Nach dem offiziellen Einsendeschluss am 31. Oktober 2024 wird das Gewinnerprojekt anhand eines speziellen Bewertungskataloges von einem unabhängigen Auswahlgremium ausgewählt. Teil des Bewertungskataloges sind unter anderem die folgenden Kriterien:

  • Oberstes Ziel der Projekte soll die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sein.
  • Von besonderem Interesse sind Modellprojekte, die zum Ziel haben, das Spannungsfeld zwischen wirksamer Teilhabe und realistischer Ressourcenorientierung positiv zu gestalten.
  • Die Projektinhalte sollen so ausgestaltet sein, dass nach modellhafter Bewährung eine Überführung in das Regelsystem der Leistungen nach dem SGB IX möglich ist.
  • Die zu fördernden Projekte sollen einen nachhaltigen Charakter aufweisen. Gefördert werden demnach keine Projekte, die in einzelne Veranstaltungen münden, sondern jene, die langfristig betrachtet einen gesellschaftlich wichtigen Beitrag leisten.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Antragsstellung

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Einmalige Veranstaltungen
  • Projekte und Maßnahmen, die überwiegend kommerzielle Absichten verfolgen
  • Projekte, die von Einzelpersonen oder nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden
  • Stipendien
  • Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Projekt
  • Materialkosten für künstlerische Produktionen
  • Kunst- oder Immobilienankäufe
  • Institutionelle, nicht projektbezogene Kosten (z. B. Fehlbedarfs- und Etatlückenfinanzierung)

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die WGV-Stiftung besteht nicht.
  • Projekte müssen im Geschäftsgebiet der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. – früheres Land Württemberg und Hohenzollern – durchgeführt werden (unabhängig vom Sitz der geförderten Einrichtung).
  • Projekte müssen finanziell, konzeptionell und organisatorisch schlüssig und nachvollziehbar geplant sein.
  • Eine Auszahlung des Förderbetrags erfolgt erst, wenn eine Kopie des aktuellen Körperschaftsfreistellungsbescheides vorgelegt wurde.
  • Für die ordnungsgemäße Verwendung der ausgezahlten Mittel müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die WGV-Stiftung behält sich deren Prüfung vor.
  • Eine erneute Einreichung bereits abgelehnter Anträge ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Die WGV-Stiftung behält sich vor, die vorstehenden Förderrichtlinien jederzeit zu ändern.

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